Termin nach Vereinbarung

Erstgespräch

Erstgespräch – Ihre Gesundheit ganzheitlich betrachtet


Die Erstanamnese ist der erste und zugleich wichtigste Schritt in der naturheilkundlichen Behandlung. In einem vertrauensvollen, ausführlichen Gespräch nehme ich mir ausreichend Zeit,

um Sie und Ihre gesundheitliche Situation in all ihren Facetten kennenzulernen.


Was erwartet Sie?

Während der Erstanamnese erfasse ich Ihre:


  • medizinische Vorgeschichte (Vorerkrankungen, Operationen, Allergien, Medikamente etc.)
  • aktuellen Beschwerden und Symptome
  • Lebensgewohnheiten, Ernährung, Schlafverhalten und Stressfaktoren
  • familiären Hintergründe und psychosozialen Einflüsse


Diese umfassende Bestandsaufnahme ist essenziell, um nicht nur Symptome zu behandeln, sondern den Ursachen auf den Grund zu gehen – und so eine gezielte, individuelle Therapie zu entwickeln.


Zeit und Raum für Ihre Anliegen

Ich nehme mir bewusst Zeit für Ihre Geschichte. Eine Erstanamnese dauert in der Regel ca. 60 Minuten, damit all Ihre Themen in Ruhe besprochen werden können.

Auch stille oder emotionale Themen finden hier einen geschützten Raum.


Ihre individuelle Behandlung

Auf Basis der Erstanamnese erstelle ich für Sie ein maßgeschneidertes Therapiekonzept – immer abgestimmt auf Ihre persönliche Konstitution und Lebenssituation.


Kosten:

Es wir ein Honorar in Höhe von 80,- € bis 100,-€/Stunde veranschlagt, je nach Behandlungsart.

Das Honorar wird über die geltenden Sätze des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ausgestellt.


Hiweise:

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens der Krankenkasse.

Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Sind Sie auf der Suche nach einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

Hier finden Sie einen Vergleich: https://www.dornsteintabelle.de/


Mitglieder privater Krankenversicherungen, privater Zusatzversicherungen und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber der Versicherung in Anspruch nehmen. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigentverantwortlich durchzuführen.

Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt.

Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Die Ergebisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.


Gerne informiere ich Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.